Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der OrangeandGreen - Aichholzer KG
Färbergasse 3, 8010 Graz (FN 349529p) (nachstehend kurz „OrangeandGreen“ genannt) A) „OrangeandGreen“-Webshop: Der OrangeandGreen-Webshop von OrangeandGreen stellt eine Internet-Plattform zum Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Haushaltswaren, Design- und Geschenkartikel, an Unternehmer und Verbraucher in Österreich, Deutschland und in anderen Ländern der Europäischen Union dar.
Der OrangeandGreen-Webshop wird unter den Top Level Domain-Namen „OrangeandGreen.at“, „OrangeandGreen.de“ und „OrangeandGreen.eu“ von OrangeandGreen in Österreich betrieben.
B) Österreich:
1. Nutzungsbedingungen:
1.1 Die Nutzung des OrangeandGreen-Webshops ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, in der Folge kurz „Kunden“ genannt, vorbehalten. Kunden sind juristische Personen mit Sitz in Österreich oder natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. 1.2
Für die Vornahme von Bestellungen im OrangeandGreen-Webshop von OrangeandGreen muss der Kunde das zur Verfügung gestellte, standardisierte Online-Bestellformular vollständig und zutreffend ausfüllen, sowie die an OrangeandGreen erteilten Bestellungen und die ausdrückliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Kundenaufträge gesondert bestätigen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen behält sich OrangeandGreen vor, diese Angaben des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei Ausfüllen der Online-Bestellformulare dürfen Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder Urheberrechte nicht verletzt werden. Tritt nach der Abgabe von Bestellungen per Online-Bestellformular eine Änderung der bei der Auftragserteilung angegebenen Daten des Kunden ein, so ist der Kunde selbst verpflichtet, seine Angaben umgehend gegenüber OrangeandGreen schriftlich richtigzustellen. 1.3
Der Kunde erteilt OrangeandGreen ausdrücklich seine Zustimmung zur Entgegennahme und firmeninternen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten, sowie zur Weitergabe dieser Daten an befugte Dritte (z. B. Lieferanten) im Einzelfall, sofern diese Datenweitergabe für die Bearbeitung des Auftrags des Kunden erforderlich ist. OrangeandGreen verpflichtet sich darüber hinausgehend, vom Kunden übermittelte Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an firmenfremde Dritte weiterzugeben. Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes bleiben hiervon unberührt. 1.4
OrangeandGreen erklärt, dass zum Zeitpunkt der Setzung von direkten oder indirekten Verweisen auf Webseiten Dritter ("Hyperlinks") keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte iSd § 879 des Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) auf den zu verlinkenden Webseiten Dritter erkennbar waren. Ferner erklärt OrangeandGreen, auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der mittels Hyperlink verbundenen Seiten keinerlei Einfluss zu haben; sohin haftet OrangeandGreen dem Kunden ausdrücklich nicht für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung solcherart dargebotener Inhalte entstehen. 1.5 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass im OrangeandGreen-Webshop bereitgestellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, sonstige Darstellungen und Texte urheberrechtlich geschützt sind und deren Vervielfältigung oder Verwendung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Urhebers ausgeschlossen ist. 2. Geschäfts- und Lieferbedingungen: 2.1 Allgemein 2.1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für jeden von OrangeandGreen abgeschlossenen Vertrag. Durch Stellung eines Anbots bzw. Annahme eines von OrangeandGreen gestellten Anbots unterwirft sich der Kunde diesen Bedingungen. 2.1.2
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen von OrangeandGreen gelten ausschließlich; früheren oder gewohnheitsmäßigen Bedingungen, die von den hier dargestellten Bedingungen abweichen, sowie sämtlichen Nebenvereinbarungen mit Verkaufsberatern oder anderen Mitarbeitern von OrangeandGreen kommen keine Gültigkeit zu, es sei denn, OrangeandGreen erteilt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu deren Gültigkeit. Die Geschäfts- und Lieferbedingungen von OrangeandGreen gelten auch dann, wenn OrangeandGreen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringt. 2.2 Vertragsabschluss
2.2.1 Von OrangeandGreen gelegte Offerte sind grundsätzlich freibleibend und lediglich als Aufforderung an den Kunden zu sehen, seinerseits auf der Grundlage des OrangeandGreen-Angebotes ein verbindliches Kundenanbot gegenüber OrangeandGreen mittels Online-Bestellformular zu legen. Daher sind insbesondere die von OrangeandGreen in ihren Anboten gelegten Preise oder Lieferfristen unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Annahme dieses, vom Kunden auf Grundlage des OrangeandGreen-Angebots gelegten Kundenanbots in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch OrangeandGreen nach Erhalt des verbindlichen Kundenanbots zustande. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von OrangeandGreen liegt eine rechtsverbindliche Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis, Geschäfts- und Lieferbedingungen) vor. 2.2.2
Enthält eine, von OrangeandGreen abgegebene schriftliche oder mündliche Willens- oder sonstige Erklärung einen, einem redlichen und vernünftigen Erklärungsempfänger erkennbaren Fehler oder Irrtum, so ist OrangeandGreen jederzeit formlos berechtigt, die Willenserklärung entsprechend richtigzustellen; hierzu zählen insbesondere Schreib- und Tippfehler sowie Zahlenstürze. 2.2.3
Alle Angaben, Abbildungen, Beschreibungen, Schemata, Zeichnungen udgl. von Waren sind Symbolfotos; sämtliche Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster. 2.3. Preise, Zahlungsarten, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
2.3.1 Die von OrangeandGreen genannten Preise und Lieferfristen sind unverbindlich. Die genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch exklusive der Kosten für Sonderausstattungen und Nebenkosten für Lieferung, Verpackung udgl. Richtigstellungen infolge irrtümlich falsch ausgewiesener Preise oder geringfügige Preisänderungen infolge Indexanpassungen der Einstandspreise behält sich OrangeandGreen ausdrücklich vor. 2.3.2
Als Zahlungsarten werden von OrangeandGreen die Zahlung per Vorauskassa und per Nachnahme, per Lastschrifteinzug von einem Inlandskonto eines österreichischen Bankinstituts sowie die Bezahlung mit Kreditkarte oder per Paypal akzeptiert. Im Falle der Feilbietung von Waren über andere Internet-Warenbörsen (wie zB. Amazon, Ebay, Geizhals, etc.) akzeptiert OrangeandGreen jedoch alleine die im jeweiligen Warenbörse-Angebot eigens angeführten Zahlungsarten. 2.3.3
Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind Zahlungen an OrangeandGreen vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Zahlungen werden von OrangeandGreen jeweils auf die älteste, bestehende Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet. Zur Annahme von Barzahlungen sind nur Mitarbeiter mit einer, von OrangeandGreen schriftlich erteilten Inkassovollmacht berechtigt. 2.3.4
Bei Überschreitung des Zahlungstermins oder bei Übernahmeverzug des Kunden ist OrangeandGreen berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 des Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in Rechnung zu stellen, sowie den Ersatz allfälliger Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu verlangen. 2.3.5
Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen mit OrangeandGreen nicht nachkommen, wegen Zahlungsverzug ein Mahn- oder Gerichtsverfahren eingeleitet, oder über das Vermögen des Kunden ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden sein, so ist OrangeandGreen berechtigt, sämtliche dem Kunden persönlich gewährten Rabatte und Gutschriften oder sonstige Nachlässe oder Vergütungen welcher Art auch immer wieder rückgängig zu machen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. 2.4. Warenlieferung, Erfüllungs- und Warenübernahme
2.4.1 Erfüllung liegt vor, sobald dem Kunden die Versandbereitschaft der Ware von OrangeandGreen bekanntgegeben worden ist. Erfüllungsort beider Vertragsteile ist Graz, Österreich. 2.4.2
Sämtliche Liefertermine und Lieferfristen für bestellte Waren von OrangeandGreen sind unverbindlich. Für die rechtzeitige Ankunft der Ware, unabhängig von der Art und Weise der Zustellung, übernimmt OrangeandGreen keine Haftung. OrangeandGreen ist berechtigt, die vom Kunden erworbenen Waren direkt durch Lieferanten an den Kunden liefern zu lassen. 2.4.3
Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Kunden geliefert; die Gefahr geht ab jenem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware bei OrangeandGreen bzw. bei dem von OrangeandGreen zur Lieferung an den Kunden herangezogenen Lieferanten verladen wird. Ohne ausdrückliche, schriftliche Beauftragung verpflichtet sich OrangeandGreen nicht, eine Transportversicherung für die Ware abzuschließen. Die Kosten einer allfällig im Namen und Auftrag des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen stets zu Lasten des Kunden. 2.4.4
Wenn der Kunde die vertragsgemäße Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erhält und ist die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob schuldhaft von OrangeandGreen verursacht, so kann OrangeandGreen entweder Erfüllung oder Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung verlangen oder aber vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten und in diesem Fall Schadenersatz verlangen. 2.4.5
Im Falle des Leistungsverzuges von OrangeandGreen oder der von OrangeandGreen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OrangeandGreen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OrangeandGreen beruhen. 2.4.6
Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat die Übernahme der vom Kunden gekauften Ware prompt zu erfolgen. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Kunden nicht übernommen, so ist OrangeandGreen berechtigt, ohne Einräumung einer Nachfrist über die Ware anderweitig zu disponieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diesfalls keinerlei Ansprüche welcher Art auch immer. Die entstehenden Kosten des Rücktransport und der (Zwischen-)Lagerung der Ware, sowie andere Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Annahmeverzug durch den Kunden gehen unbeschadet der OrangeandGreen zustehenden weitergehenden Ersatzansprüche jedenfalls zu Lasten des Kunden. 2.5. Eigentumsvorbehalte
2.5.1 Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen von OrangeandGreen aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von OrangeandGreen. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die Ware nicht unmittelbar von OrangeandGreen, sondern von einem, von OrangeandGreen beauftragten Dritten geliefert wird. 2.5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung einer Zahlungsschuld ordnungsgemäß aufzubewahren, instandzuhalten und zu versichern. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung zu Gunsten eines Dritten über eine im Eigentumsvorbehalt von OrangeandGreen stehende Ware ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, gegen das Eigentum von OrangeandGreen gerichtete Zugriffe Dritter abzuwehren und OrangeandGreen unverzüglich von der Pfändung, Beschädigung oder sonstigen Angriffen Mitteilung zu machen. Der Kunde haftet für sämtliche, durch derartige Zugriffe Dritter verursachten Schäden alleine. 2.6 Gewährleistung und Schadenersatz
2.6.1 OrangeandGreen ist verpflichtet, bei Vorliegen eines, die Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigenden Mangels innerhalb der gesetzlichen Fristen Gewähr zu leisten, sofern der Mangel nicht durch fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Missachtung allfälliger Bedienungsvorschriften, Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen ist. 2.6.2
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen. 2.7 Warenrücknahme, Umtausch
2.7.1 Der Umtausch und die Rücknahme von Waren sind mit Ausnahme der im KSchG zwingend vorgesehenen Fälle nicht möglich. Retoursendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden und haben jedenfalls sämtliche Rechnungs- und Lieferscheine von OrangeandGreen zu enthalten. 2.7.2
OrangeandGreen ist berechtigt, dem Kunden bei Umtausch und Rücknahme von Waren eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Rechnungswertes der retournierten Ware zu verrechnen. 2.8. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
2.8.1 Unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Gerichtstandes für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt als Gerichtstand für sämtliche zwischen OrangeandGreen und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bzw. dessen Zustandekommen entstehende Streitigkeiten das für den Sitz von OrangeandGreen sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz, Österreich, als vereinbart. 2.8.2 Es gilt sowohl formell als auch materiell ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart; dies ausdrücklich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 3.Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
3.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder infolge gesetzlicher Änderungen ungültig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 3.2
Schriftlichkeit im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt ausdrücklich die Möglichkeit der Übermittlung von Schreiben per Telefax, E-Mail, Onlineanfragen und gleichartige, von OrangeandGreen genutzte Arten der Informationsübertragung ein. 4. Ergänzende Liefer- und Geschäftsbedingungen für Unternehmer:
Für Kunden, die Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sind, gelten ergänzend zu den obigen Bestimmungen der Punkte B) 1., 2. und 3. nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen als vereinbart:
4.1
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen OrangeandGreen mit Kaufpreisraten, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Berechtigung, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von OrangeandGreen nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, wird einvernehmlich ausgeschlossen. 4.2
Beanstandungen von Warenlieferungen von OrangeandGreen oder beauftragten Lieferanten durch den Kunden werden von OrangeandGreen nur geprüft, wenn hierüber vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Übergabe der Ware eine schriftliche Mängelrüge zugekommen ist. Unterlässt es der Kunde, OrangeandGreen vom Vorliegen von offenkundigen Mängeln zum Zeitpunkt der Warenübernahme unverzüglich zu verständigen, so verzichtet der Kunde auf sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen. C) Deutschland:
1. Unternehmer:
1.1 Allgemein Für Unternehmer iSd § 14 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten die oben unter Punkt B) beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OrangeandGreen ohne Einschränkungen. 1.2 Gerichtsstand
Als Gerichtstand für sämtliche zwischen OrangeandGreen und den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bzw. dessen Zustandekommen entstehende Streitigkeiten wird ausdrücklich das für den Sitz von OrangeandGreen sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz, Österreich, als vereinbart. 1.3 Anzuwendendes Recht
Es gilt sowohl formell als auch materiell ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart; dies ausdrücklich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Verbraucher:
2.1 Allgemein Für Verbraucher iSd § 13 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten die oben unter Punkt B), 1., 2. und 3. beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit nachstehenden Einschränkungen, die den für Fernabsatzgeschäfte in den §§ 355ff BGB dargelegten, gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechte entsprechen. 2.2 Widerrufsrecht
Die Geltendmachung des Rechts des Verbrauchers auf Widerruf bedarf gem. § 355 Abs 1 BGB keiner Begründung und kann in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) oder durch Rücksendung der Ware an innerhalb von 14 Tagen erklärt werden.
Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Rechtsbelehrung in Textform und nach Erfüllung der Informationspflichten durch den Verkäufer, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrenden Lieferungen nicht vor Eingang der 1. Teillieferung) beim Empfänger. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, indem sie die Ware nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,-- nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verkäufer mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware, für den Verkäufer mit deren Empfang.
2.3 Rückgaberecht
Die Geltendmachung des Rechts des Verbrauchers auf Rückgabe bedarf gem. § 356 BGB keiner Begründung und kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) an innerhalb von 30 Tagen erklärt werden.
Die Rückgabefrist beginnt nach Erhalt dieser Rechtsbelehrung in Textform und nach Erfüllung der Informationspflichten durch den Verkäufer, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrenden Lieferungen nicht vor Eingang der 1. Teillieferung) beim Empfänger. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Verbraucher die Rückgabe der Ware auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, indem sie die Ware nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Verbraucher keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für den Verkäufer mit dem Empfang.
D) Europäische Union / European Union 1. Unternehmer / Businessmen
1.1 Allgemein / General Für Unternehmer gelten die oben unter Punkt B. beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OrangeandGreen ohne Einschränkungen. For businessmen all terms and conditions from Chapter B. apply without any restriction.
1.2 Gerichtsstand / Place of Jurisdiction
Als Gerichtstand für sämtliche zwischen OrangeandGreen und den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bzw. dessen Zustandekommen entstehende Streitigkeiten wird ausdrücklich das für den Sitz von OrangeandGreen sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz, Österreich, als vereinbart. OrangeandGreen and its customers agree that any claim or dispute based on their contractual relationship or its realization must be resolved exclusively by an Austrian court located in Graz, Austria.
1.3 Anzuwendendes Recht / Applicable Law
Es gilt sowohl formell als auch materiell ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart; dies ausdrücklich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. OrangeandGreen and its customers agree that all contractual disputes or claims shall be governed in all respects by the laws of Austria as they apply to agreements entered into and to be performed entirely within Austria between Austrian residents, without regard to the United Nation Convention on Contracts for the International Sale of Goods. 2. Verbraucher / Consumer:
Für Verbraucher gelten die oben unter Punkt B), 1., 2. und 3. beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OrangeandGreen mit jenen Einschränkungen, die in den für Fernabsatzgeschäfte von Verbrauchern in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgelegten Bestimmungen dargelegt sind. For consumers all terms and conditions from Chapter B), 1., 2. and 3. apply, excluding all restrictions for the protection of consumers according to the laws of one single member state of the European Union with reference to distance contracts.
E) Nutzung von Google Analytics Unsere Homepage benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Homepage (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Homepage-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dieses gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern, wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung unserer Homepage erklären Sie sich mit der Bearbeitung, der über Sie erhobenen Daten durch Google, in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Graz, 24.01.2011 OrangeandGreen - Aichholzer KG (FN 349529p)
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